FAQ/Kosten
Die Anwaltskosten in unserer Kanzlei richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung festgelegt werden. Im Zivilrecht, wie beispielsweise im Miet- oder Familienrecht, werden die Gebühren oft nach dem Streitwert berechnet. Im Strafrecht hingegen spielt der Streitwert keine Rolle. Hier richtet sich die Vergütung nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Verteidigung sowie der Dauer des Verfahrens. In bestimmten Fällen, insbesondere bei komplexen Mandaten, kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden, die ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Stunden vorsieht. In einem ersten Gespräch klären wir, welche Abrechnungsmethode in Ihrem Fall am sinnvollsten ist und geben Ihnen eine transparente Übersicht über die zu erwartenden Kosten.
Am einfachsten nutzen Sie das Kontaktformular dieser Homepage oder Sie rufen uns an, um Ihren Fall oder Ihr Anliegen in den Grundzügen zu schildern. Dann vereinbaren wir einen Gesprächstermin. Wenn Sie nicht in der Region zuhause sind, kommunizieren wir weiter per Email oder Telefon. Wir sagen Ihnen, welche Angaben und Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Wir klären ab, ob eine Rechtsvertretung nötig ist und wir das Mandat übernehmen wollen, informieren Sie über die möglichen nächsten Schritte und wir erklären Ihnen die Mandatsbedingungen. Selbstverständlich informieren wir über die zu erwartenden Kosten und wir prüfen, ob ein Kostenträger vorhanden ist. Schliesslich entscheiden Sie, ob wir für Sie die richtige Kanzlei sind. Falls alles passt, schliessen Sie mit uns einen Mandatsvertrag und Sie unterzeichnen eine Vollmacht, mit der wir uns als Ihren Rechtsvertreter ausweisen können.
Wenn es Ihnen finanziell nicht möglich ist, die Anwaltskosten zu tragen, prüfen wir, ob Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe haben. Diese Hilfen werden Personen mit geringem Einkommen gewährt und decken die Kosten eines Rechtsstreits oder einer anwaltlichen Beratung ab. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und sorgen dafür, dass Sie trotz finanzieller Einschränkungen Zugang zu rechtlicher Unterstützung haben. Die entsprechenden Beantragungsformulare finden Sie im Bereich "Dokumente" der Webseite.
Wir halten den Abschluss einer Rechtschutzversicherung für sinnvoll. Leider ist es nicht immer so, dass man mit gutem Willen eine rechtliche Auseinandersetzung vermeiden kann. Gerade wenn es um viel geht, eventuell gar um existenziell bedeutende Ansprüche, muss ein Sachverhalt möglicherweise aufwendig bewiesen werden, kann es schon bei niedrigeren Streitwerten zu hohen Kosten kommen.
Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel nicht alle Rechtsgebiete ab. Achten Sie darauf, dass die Versicherung Ihren Interessen entspricht.
Gerne holen wir vor der Entstehung wesentlicher Kosten eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Kurz gesagt, wegen der Qualität unserer Arbeit, der unkomplizierten Art mit uns zusammen zu arbeiten und um sich selber massiv zu entlasten, weil Sie wissen, dass Ihr Fall in guten Händen ist.
Die Kanzlei ist auf die Bearbeitung weniger Rechtsgebiete spezialisiert. Dadurch betreuen wir in diesen Bereichen ständig eine grössere Zahl ähnlicher Fälle, was stetig zu unserer Erfahrung beiträgt. Bei Bedarf arbeiten wir im Team zusammen, so profitiert die Fallbearbeitung vom Können und der Erfahrung mehrerer Fachleute. Die ständige Weiterbildung richten wir ganz gezielt auf unsere Spezialgebiete aus. Wir stellen uns möglichst gut auf unsere Mandanten ein. Das heisst, dass wir persönlich erreichbar sind und dass wir uns verständlich, ohne Fachchinesisch ausdrücken. Es ist uns ein Anliegen, Sie möglichst von komplizierten Fragen und von der Unsicherheit, welche mit rechtlichen Angelegenheiten verbunden ist, zu entlasten.
Bei einer Mandatsbeziehung ist Vertrauen in den "menschlichen Faktor" ebenso wichtig wie in die fachliche Kompetenz. Achten Sie also darauf, dass beides stimmt - ob Sie uns dieses Vertrauen entgegenbringen können und ob Sie sich in dieser Hinsicht wohl fühlen. Lassen Sie sich über das mögliche Vorgehen informieren und fragen Sie bei Unklarheiten unbedingt nach. Dies gilt während des ganzen Mandates. Schliesslich sind auch wir für unsere Beratung und Planung darauf angewiesen, dass wir vollständig - auch über allenfalls Unangenehmes - informiert sind. Wir unterstehen dem strengen Anwaltsgeheimnis, Sie brauchen deshalb nicht zu befürchten, dass jemand anders davon erfährt.
Eine frühzeitige Beratung ist in der Regel gut investiert. So vermeiden Sie teure Fehler, verpassen keine Fristen und Eskalationen lassen sich vielfach noch vermeiden. Es ist ein wenig wie bei der Zahnprophylaxe und dem Zahnarzt. Der Auftrag kann sich dann bereits in einem Beratungsgespräch oder der Erarbeitung eines einzelnen Vertrages erledigen.