Die Anwaltskosten in unserer Kanzlei richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung festgelegt werden. Im Zivilrecht, wie beispielsweise im Miet- oder Familienrecht, werden die Gebühren oft nach dem Streitwert berechnet. Im Strafrecht hingegen spielt der Streitwert keine Rolle. Hier richtet sich die Vergütung nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Verteidigung sowie der Dauer des Verfahrens. In bestimmten Fällen, insbesondere bei komplexen Mandaten, kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden, die ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Stunden vorsieht. In einem ersten Gespräch klären wir, welche Abrechnungsmethode in Ihrem Fall am sinnvollsten ist und geben Ihnen eine transparente Übersicht über die zu erwartenden Kosten.
